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eVB Informationen |
elektronische Versicherungsbestätigung
Das neue eVB-Verfahren:
Ab 01. März 2008 wird die neue elektronische Versicherungsbestätigung eingeführt.
Anlass ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die am 01. März 2008 in Kraft getreten ist.
Die neue Verordnung schreibt vor, den Informations- und Datenaustausch zwischen Versicherern, Kraftfahrt-Bundesamt und den Zulassungsbehörden komplett elektronisch abzuwickeln.
Wie Sie mit dem neuen Verfahren umgehen:
Sie erhalten vom Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer).
Diese besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination (z.B. "SGA1A23").
Auf diese eVB-Nummer haben die Zulassungsbehörden Zugriff und können sie abrufen.
Bei der Fahrzeuganmeldung muß der Kunde seine eVB-Nummer nennen.
Die Zulassungsstelle überprüft, ob eine gültige Versicherungsbestätigung vorhanden ist.
Wenn ja, kann das Fahrzeug zugelassen werden.
Ist das Fahrzeug mit Hilfe der eVB-Nummer zugelassen, kann diese Nummer nicht mehr benutzt werden.
Bis Ende 2008 funktionieren sowohl die Papierform als auch die elektronische Form.
Melden Sie sich telefonisch bei uns (kostenloser Telefonservice)! Wir entwickeln gerne für Sie eine individuelle, einfache Lösung.
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